Wilhelm von Neipperg, Landhofmeister, entscheidet zwischen dem Kloster Lichtenthal, dem Pfarrer zu Haueneberstein und der Gemeinde daselbst, dass dem Kloster der Zehnt von Trauben und Heu zu reichen ist, dem Pfarrer aber von Schweinen; bezüglich des Lämmerzehnten soll es gehalten werden wie in Sandweier.