Jakob Kächeller von Schwandorf als Gemeiner entscheidet mit mehreren Zusätzen einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen wegen seines Hofs zu Vesperweiler und Hans von Neuneck (Nüneck) zu Vörbach (Veherbach) wegen seines Hofs zu Lützenhardt (Lützenhart) betreffs Zwing und Bann, Trieb und Tratt, Wegbenutzung durch genaue Festsetzung der Marksteine etc.