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1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz Konsistorium der Rheinprovinz
Konsistorium der Rheinprovinz >> B II Religionsunterricht, Bibel- und Missionsgesellschaften, Kirchendisziplin, Schulen >> B II b Spezialia
1919-1947
Enthält: Zusagen zu Berufungen für die Unterrichtskommission bzw. Schulausschuß, namentliche Aufstellung (1. April 1920); Merkblatt "Neue sozialistische Forderungen zum Religionsunterricht", 15. Mai 1920, "Die Frauen und die Kirche", "Satzungen des Verbandes Deutscher Evangelischer Lehrerinnen." (1920), " Die evangelische Lehrerin" (Beiblatt der "Deutsche Lehrerzeitung", 8. Januar 1921); "Die evangelische Forderung zur Schulfrage", Erklärung des Deutschen Ev. Kirchenausschusses am 10. Februar 1921; Richtlinien für die Beurteilung des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 146 Abs. 2 der Reichsverfassung (Reichsschulgesetz-Entwurf vom 22. 4.1921); Sitzungsbericht der Tagung des Rheinischen Provinzial-Schulausschusses in Köln 20. / 21. Juni 1921, Anwesenheitsliste; "Entschließung betr. Reichsschulgesetzentwurf", 23. Juni 1921; "Bericht zur Wittenberger Beratung über die Schulfrage" am 12. August 1921, Teilnehmer-Verzeichnis, Tagesordnung (insges. 14 S.); "Verzeichnis der Mitglieder des Unterrichts-Ausschusses" (handschriftlich, o.D.); Niederschrift der Sitzung des Unterausschusses des Unterrichtsausschusses des Konsistoriums am 18. Januar 1922 (2 S.); "Leitsätze zu dem Bericht über Religions-Unterricht in der Grundschule (handschriftlich, 1 3/4 S.); "Bericht über die Sitzung des provinzialkirchlichen Unterrichtsausschusses" (handschriftlich, 11. Januar 1922, 3 S.), Anwesenheitsliste; "Werbemonat für die evangelische Schule, 15. Januar - 15. Februar 1922. Bekanntmachungen der Reichsgeschäftsstelle. Ev. Presseverband für Deutschland, Berlin-Steglitz" (2 1/2 S.); "Satzungen des Verbandes evangelischer Religionslehrerinnen", 21. / 26. Januar 1921; "Zur pädagogischen Ausbildung der Jungen Theologen. Leitsätze von Superintendent Bungenberg, Inden" (3 S., o.D.); "Anordnung über die Bildung einer Konferenz der evangelischen Religionslehrer und - Lehrerinnen in jedem Kirchenkreis-."(l S.), "Ein Wort über die künftige Zusammenarbeit zwischen Kirche und Schule" (2 1/2 S.), "Sätze über den ev. Religionsunterricht und den evangelischen Religionslehrer, zur Besinnung und Besprechung vorgelegt." (1 1/2 S.), August 1945; Anordnung über die Schulreform vom 12. September 1945, 22. November 1945; Sonderlehrgänge zur Erlangung der Hochschulreife (2 S.), 18.10.1945; Anordnung betr. Höhere Schulen: Besuch von Mädchen auf Jungenschulen, Förderung geschädigter Nichtarier und Mischlinge, Schülerspeisungen, Lehrer-Vereinigungen, Heranziehung von Schülern zu ausserschulischen Arbeiten (1 S .), 9.11.1945; Liste der Schulreferenten in der französischen Zone, 20.11.1945; Antrag der Ev. Kirche der Rheinprovinz: Sicherung der Rechte konfessioneller Minderheiten bei der Errichtung konfessioneller Volksschulen. 21. Februar 1946 (1 2/3 S.); "Ausbildung von Schulhelfern", 17. Mai 1946, "Schulgottesdienste für Volksschulen", 4. Juli 1946; "Gutachten zum Entwurf einer Prüfungsordnung für das höhere Lehramt" (3 1/2 S.); Errichtung und Tagung einer provinzialkirchlichen Schulkammer, September / Oktober 1946; "Bericht über die erste Prüfung der Lehrbefähigung in Religion an der ev.-pädagogischen Akademie in Kettwig" (Pfr. Reinhardt, Schulreferent, Essen), 16 Dezember 1946; "Wie kam es zu dem reformierten Bekenntnisstand der meisten Kirchengemeinden der Synode Wied?", Vortrag von Pfarrer Fr. Strunck, Feldkirchen, am 2. Juli 1946 in Puderbach (gedruckt / DIN A 5, 6 S.); Kostenaufstellung von Studiendirektor Hellmut Lauffs, Düsseldorf, für Mitarbeiter im Schuldezernat der KL; Bericht "Zur Schulreform in Deutschland" (5 1/2 S.), 20. Februar 1947; "Bericht über die zweite Arbeitstagung der, kreissynodalen Schulreferenten der Nord-Rheinprovinz, 5.-6.11.1946 auf dem Tannenhof" (4 1/2 S.)
Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.