Jakob Müller (Myllerus), Dr. theol. und Generalvikar des Bistums Regensburg, bestätigt im Namen des Bischofs von Regensburg, Philipp [Wilhelm] von Bayern, die ordnungsgemäße Wahl von Johannes [III.] Holnsteiner zum Propst durch das Stiftskapitel anstelle des verstorbenen Propstes Johann [ II. Vischer] und setzt ihn als Propst zu Rohr ein. Notarielle Unterfertigung des Simon Strobl, apostolischer und kaiserlischer, geschworener Notar beim Regensburger Generalvikariat.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...