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Liupolt der Küchenmeister von Nordenberg kauft zu Rückkaufsrecht binnen zehn Jahren von Schenk Friedrich [I.] von Limpurg, dessen Ehefrau Mechthild [von Dürn], dessen Mutter und dessen Schwester Elsbet und dessen Bruder Ulrich die Burg Bielriet mit Zubehör (mit Ausnahme der edlen Leute) um 1300 Pfund Heller und 100 Mark Silber. Die 100 Mark Silber bleiben auf Burg Bielriet stehen als Heiratsgut des Schenken an Heinrich, den Sohn des Ausstellers, für seine Schwester Elsbet. Stirbt diese kinderlos, fällt der Betrag an den Schenken zurück. Kauft der Schenk das Gut für einen Dritten zurück, soll er 130 Pfund Heller mehr geben. Der Aussteller darf aus dem Gut nichts verkaufen außer den Hof vor Bielriet und das Fischwasser zu Geislingen (Giselingen). Verkauft er diese Stücke billiger, als sie angesetzt sind, gehen sie zu diesem Preise an den Verkäufer zurück, der bei Rückkauf dieses Geld dem Aussteller anzurechnen hat. Der Verkäufer ist zur Leistung in Rothenburg oder [Schwäbisch] Gmünd (Gemunde) verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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