Friedrich Rot von "Zelle" [eventuell Illerzell Stadt Vöhringen/Lkr. Neu-Ulm] verschreibt seiner Ehefrau Liutgard ("Liugge") von Schwendi ("Schwendin") [Lkr. Biberach] und ihren Trägern Friedrich von Schwendi, ihrem Vetter, und Albrecht von Klingenstein [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] für Heimsteuer, Morgengabe und Widerlegung 500 Pfund Heller. Diese Summe weist er ihr auf folgenden Gütern an: -Auf dem Hof in Steinheim ("Stainhain") [Stadt Neu-Ulm] bei der Kirche, der jährlich 18 Imi Roggen, 18 Imi Hafer, 1 Pfund und 5 Schilling Heller, 1 Viertel Öl, 12 Käse, 100 Eier, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn sowie 30 Schilling Heller von dem zugehörigen Holz und 2 Pfund Heller von der Weide zinst. -Auf den 2 Gütlein in Steinheim, die die Meierin bewirtschaftet und die jährlich 10 Imi Roggen, 10,5 Imi Hafer, 14 Schilling Heller, 2 Viertel Öl, 10 Käse, 50 Eier, 8 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner geben. -Auf der Vogtei über ein Gut in Steinheim, das Trablin bewirtschaftet und das jährlich 8 Viertel Hafer, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zu Vogtrecht gibt. -Auf dem Wirtshaus ("ta/e/fern") in Steinheim, das jährlich 2 Pfund Heller sowie von dem Esch 200 Eier und von der Hert 300 Eier zinst. -Auf der Vogtei zu Strass ("Stra/v/zz") [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm], die jährlich 1 Viertel Öl, 2 Gänse, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn als Vogtrecht erträgt. -Auf der Fastnachtsselde in Strass, die jährlich 7 Schilling Heller, 9 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zinst. -Auf der Vogtei über den Hof des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel], die jährlich 7 Schilling Heller und 1 Fastnachtshuhn als Vogtrecht und 5 Schilling Heller als Steuer erträgt. Diese Güter setzt er seiner Ehefrau und ihren Trägern als Pfand für die 500 Pfund Heller ein. Nach seinem Tod können sie diese solange nutzen, bis seine Erben sie gegen Zahlung der erwähnten Summe von ihnen ausgelöst haben. Da die Güter Lehen des Grafen Wilhelm von Kirchberg [Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] sind, hat er dessen Zustimmung zu der Verschreibung eingeholt und seine Frau und ihre Träger von ihm damit belehnen lassen. Sollte seine Ehefrau nach seinem Tod erneut heiraten, dann sollen von den 500 Pfund Heller 150 Pfund an seine Erben gehen und ihr nur noch 350 Pfund bleiben. Friedrich Rot übernimmt die Gewährleistung für die Verschreibung und stellt dafür Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Ulm.