Ritter Konrad von Strahlenberg bekennt, kein Recht an das Patronatrecht der Pfarrkirche in Güglingen zu haben, verzichtet aber ausdrücklich auf jedes etwaige Recht, stimmt der Schenkung seines Schwagers Rudolf von Neuffen an den Prior und Konvent zum Hl. Grab in Speyer zu und verspricht diese in ihrem Besitz nicht anzufechten.