Galle von Schlattstall, zu Kirchheim gef., weil er in Übertretung des ihm durch den Schultheiß von Gutenberg verkündeten Jagdverbots einen Hirsch geschossen hatte, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er zur Buße 100 lb h an den Herzog zahlt, sich künftig wohl verhält, alles Weidwerk unterlässt, dass er ferner seiner Ehefrau beisteht und eine gute Ehe mit ihr führt, verspricht, dies alles auszuführen und zu halten und schwört U. Er benennt ferner 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung der U. binnen 14 Tagen nach Erhalt der Aufforderung der Obrigkeit wieder zu überantworten, andernfalls und im Fall der Landflucht 200 lb h zu zahlen. Bürgen: Peter Schilling, Peter Vus, beide von Gutenberg, Hermann Vogler von Schlattstall und Balthas Eninger von Lenningen, seine Vettern und Freunde.