Werden.-Hermann auf der Heydt bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod des Wilhelm Stade kraft Vollmacht seines Vaters Hermann auf der Heydt, des Großvaters und Vormundes der von Wilhelm hinterlassenen minderjährigen Söhne Wilhelm und Johann Stade, zu deren Behuf mit dem Hofgut aufm Stade zu Ickten im Kirchspiel Kettwig, Stift Werden, zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienst-manns-Lehnmannen Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn und Georg Heinrich Vorrath. Vorbehalt, daß die Söhne bei Großjährigkeit das Lehen selbst empfangen. - Or., Unterschrift