Jörg Ridenecker, den man nennt Bader, Bürger zu Nürnberg und Ulrich Plarer von Costnitz verbürgen sich gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg für Oswald Krel, Bürger zu Lindau, welcher sich seinerseits gegenüber dem Rat verpflichtet hat, für den etwaigen Schaden, welchen Caspar Krel, sein Vetter, nach seiner, auf Bitten einiger Fürsten und seiner Freunde erfolgten Entlassung aus der Frohnfeste zu Nürnberg der Stadt, Jakob Boner und dessen Freunden zufügen würde bis zum Betrage von 1000 Gulden Rh. zu haften und genannten seinen Vetter nach seiner Erledigung aus dem Lande über Meer zu schicken. Siegler: Sebolt Tucher und Jörg Ketzel, Genannte des größeren Rats zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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