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Papst Urban VI. ermächtigt, einer Bitte des Grafen Eberhard von Württemberg entsprechend, in einer an das Kloster Anhausen gerichteten Bulle das Kloster Königsbronn, die "Intercalargefälle" der ihm incorporierten Pfarreien, Pfründen und Altäre einzuziehen und die vakanten Stellen wieder zu besetzen. Notariatsinstrument vom 21. Juli 1530

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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