Barbara Ryser, Bürgerin zu Ulm, bestätigt den Ehevertrag mit Konrad Krafft, Bürger zu Ulm, mit folgenden Artikeln: 1) Sie hat an Heimsteuer 1.000 fl. eingebracht, er ihr zur Widerlegung ebenfalls 1.000 fl. und dazu 100 fl. an Morgengabe übergeben, was ein gemeinsames Vermögen von 2.100 fl. in Gold ausmacht, das die Ehepartner voneinander erben können. Dies versichert Konrad Krafft mit Verweis auf seinen väterlichen Erbteil und auf das Erbe seines Oheims Konrad Karg sowie mit Zustimmung seiner und seiner Geschwister Pfleger, namentlich sein Vetter Mang Krafft, Eitel Leo, Hans Ott und Jos Ummendorff. 2) Stirbt Konrad vor seiner Frau und ohne Kinder, fallen dieser die 2.100 fl. sowie ihre Kleinodien und Kleider, Silbergeschirr, Federbetten (gefider bett), Bettzeug und aller andere Hausrat zu, ebenso der Hof zu Ichenhausen, den derzeit der Seybold innehatt. 3) Gehen aus der Ehe Kinder hervor, verfügt Barbara im Fall Konrads Tod als seine Witwe über die gemeinsame Hinterlassenschaft, muss davon aber die Kinder aufziehen und sowohl ihren als auch seinen Verwandten jährlich darüber Rechenschaft leisten. 4) Würde sich Barbara nach Konrads Tod erneut verheiraten oder in ein Kloster eintreten, werden von den 2.100 fl. für ein Kind 300 fl., für zwei Kinder 500 fl., für drei oder mehr Kinder 700 fl. abgezogen. Schmuck und Kleider darf sie behalten, vom übrigen Erbe und auch vom Hof zu Ichenhausen geht jeweils die Hälfte an die Kinder. 5) Stirbt Barbara ohne Kinder vor Konrad und er danach, wird über den aus ihrem Besitz herrührenden Hof zu Ichenhausen nach ihrem Willen verfügt. Jedoch sollen mögliche Gläubiger zuerst ausgezahlt werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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