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Des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich Statthalter, Amtsverwalter u. Räte der oberösterreichischen Lande beurkunden, dass gemäß dem erzherzoglichen Mandat vom 25. August 1570 "der wildprethschützen halben", wonach alle, die die Freiheit des "gämbsenschiessens oder pürschens" haben bzw. zu haben glauben, bei Verlust dieses Rechts innerhalb 6 Wochen die diesbez. Originale vorzuzeigen haben, Andre Embring, Pfleger zu Innchingen (Innichen), wegen der Berechtigung des Jagens u. Fischens in der freisingischen Herrschaft u. Hofmark Innching durch den erzherzogl. Rat Dr. Johann Georg Bardt eine diesbez. Bestätigung des Kaisers Otto II. vom Jahr 974 (Nr. 10) in Original vorlegen haben lasse, die nach Anfertigung einer kollationierten Abschrift wieder zurückgegeben wurde; S 1-5: Statthalter, Amtsverwalter u. Räte (namentlich nicht genannt)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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