Propst Matthäus (Zimmermann) und der Konvent des Chorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Peter Bayerland zu Ettlenschieß mit einem daselbst gelegenen Haus samt Hofreite, Stadel, Garten Ackerland und sonstigem Zubehör gegen eine jährliche Gülte von je einem Imi Veesen und Hafer, 1 lb h, drei Herbsthühnern und einem Fastnachtshuhn, fällig jeweils in dem Zeitraum zwischen Martini und Michaelis (sic!). Bei Besitzerwechseln sind je ein Gulden Weglöse bzw. Handlohn zu bezahlen. Mit dem Besitz des Gutes sind Dienstpflichten gegen die Lehenherrschaft verbunden, der Lehensmann und seine Erben sind verpflichtet, das Gut pfleglich zu behandeln, das mit Vorwissen und Genehmigung des Stifts jederzeit veräußert werden darf.