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Gorg von Gundolfing, Hofmeister des Herzog Albrecht III. von Bayern, gibt zusammen mit den herzöglichen Räten Johann, Propst von Kloster Jlmu(e)nster ((1)), Jorg von Walldegk, Erhart Gumppenberger, Stephan Smyeher, Hanns Pelheimer u. Oswalt Tu(e)chsenhawser, Rentmeister, in der Klage des Conrat Westfal, gegen Bischof Friedrich II. von Regensburg, vertreten durch Conrat Pla(e)ssing, Pfarrer des Reichsstifts Niedermünster in Regensburg, wegen ausstehender Soldzahlungen aus der Zeit, in der der Kläger als Diener des inzwischen verstorbenen Jorg Frawnbergers von Hohemburg ((2)) tätig war, u. die ihm gemäß einer kurz vor dem Tod des Fraunbergers u. dem damit verbundenen Rückfall der Herrschaft Hohenburg a.Inn an das Hochstift Regensburg mit dem Amtsvorgänger des Beklagten, Bischof Konrad VII. von Regensburg, geschlossenen Vereinbarung zustehen würden, wogegen beklagte Seite vorbringt, dass die zugrundeliegende Urk. nur von Bischof Konrad VII., nicht jedoch auch von Domkapitel Regensburg besiegelt sei, somit also Bischof Konrad VII. nur zu seinen Lebzeiten für Schulden haftbar gemacht werden könne, diese aber gemäß den auch von kk. Hofgericht bestätigten Privilegien des Hochstifts Regensburg nicht auf das Hochstift übergingen, Gerichtsbrief dahingehend, dass der Kläger seine Ansprüche zwar gegenüber der Familie der Fraunberger geltend machen könne, das Hochstift Regensburg jedoch von der Klage zu befreien sei. S: A. A: Gundelfing, Familie von: Georg \ Hofmeister des Herzog Albrecht III. von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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