Papst Paul [II.] erkennt auf Begehren des Lübecker Kapitels die Rechtsgültigkeit einer päptlichen Konstitution von 1464 September 20 an, durch welche die Gültigkeit von Urkunden des Papstes Pius II. verlängert wird, die innerhalb eines Jahres vor dem Tod desselben erlassen und nicht fristgerecht ihren Exekutoren vorgelegt worden waren. [lat.]

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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