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Hz. Christoph schließt mit den Untertanen des Fleckens Obersielmingen, den er durch Vergleich mit der Stadt Esslingen an sich gebracht hat, einen Vertrag wegen Änderung der herrschaftlichen Lasten und Gleichstellung mit dem Flecken Untersielmingen. Gegen Erlassung eines Teiles von gen. Beschwerden wird künftig eine 'Angebühr' von 1 Drittel der Steuern, Raisen, Fronen, Ablösungshilfe u.a. Lasten erhoben, wie sie die Einwohner von Untersielmingen leisten. Die Freiheiten des Tübinger Vertrags und die Gerechtigkeit im Schönbuch werden auch ihnen zugesichert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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