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Jörg (Gilg) Schmid aus Allmersbach, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen und anderer strafbarer Handlungen gef. und harter Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel. und des strengen Rechts entledigt, schwört U. und gelobt eidlich, sich keinem Aufruhr mehr anzuschließen, unverzüglich die Widem von Herzogin Sabine von Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, auch offene und heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr, Harnisch und Büchse abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, sowie sich zeitlebens den Bart nicht mehr zu scheren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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