Hans Pfuder zu Kohlberg, wegen des Verdachts, strafbare Handlungen begangen zu haben, im Gefängnis des Schwäbischen Bundes zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich auf Mahnung zu stellen, des Rechts gewärtig zu sein und einen Abtrag zu leisten. Er stellt vier Bürgen, die sich verpflichten, ihn für den Fall, daß er zu Herzog Ulrichs Lager hin- und hergelaufen wäre und gegen die Stände des Bundes gehandelt hätte, auf Mahnung der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 40 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Hans Bayer d.A. aus Dettingen an der Erms 2) Michel Pfuder, B. zu Esslingen 3) Martin Pfuder 4) Gall Weber aus Kohlberg.