Jakob Tigel, Sohn des Tigelhans zu Gültlingen, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel., gelobt eidlich, innerhalb der nächsten 2 Jahre ohne Erlaubnis das Fürstentum nicht zu verlassen, auch keine Wehr zu tragen oder Wirtshäuser und Gesellschaften zu besuchen, es sei denn, er werde von seinem Vater geschäftehalber an Orte außerhalb des Amts geschickt, wo ihm dann in in einem Wirtshaus ein halbes Maß Wein zu trinken vergönnt sein soll; er verspricht außerdem, Vater und Mutter zu gehorchen und sie zu ehren, schwört U.