Kaiser Rudolf II. verlängert die Frist der Steuerbefreiung auf 20 Jahre, nachdem Karl V. mit Privileg vom 17. November 1530 der Stadt bewilligt hatte, ihre Steuer die nächsten 15 Jahre nach dem Tod Sebald Hallers und Leonhard Stockhaimers zu ihrem Nutzen zu gebrauchen, nach Tod der Genannten aber die Stadt mit dem kaiserlichen Rat Andreas Erstenburger übereinkamen, ihre - falls die Freiheit auf fünf Jahre erstreckt und die Stadt nach Erstenbergers Tode 20 Jahre lang befreit würde - ihm auf sein Leben lang die Steuer zu geben.