Schultheiß und Gericht zu Großglattbach (Grosen Glapach) beurkunden, daß vor ihnen auf Ersuchen des ehrsamen Ludwig Schertlin, württ. Schultheiß zu Vaihingen (Veihingen) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Konzlin Müller (etwa 60 Jahre alt) Kundschaft gegeben hat: Vor etwa 50 Jahren seien der alt Seng(er), danach Köder, Leonhart Schütz und Hans von Öttingen württ. Forstmeister gewesen; sie bzw. ihre Knechte - nämlich Konz von Dauchten, zu Iptingen gesessen, und Vederspil, seßhaft zu Monsheim (Menßen) - haben bei Forst- und Wildbretvergehen (u.a. des alten Becker und des Trutwin Ruch, beide zu Großglattbach) gestraft, wahrend der Abt von Maulbronn dabei keine Gerechtigkeit ausgeübt habe.