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König Ruprecht befreit die Dienstleute des Abts von Reichenau, insbesondere die zu Reichenau wohnen, im Untersee, zu Allensbach, zu Markelfingen, zu Steckborn, zu Berlingen, zu Mannenbach, zu Ermatingen und zu Wollmatingen, zu Schleitheim und zu Grimmelshofen vom Hofgericht zu Rottweil und allen andern Gerichten mit Ausnahme des königlichen Hofgerichts

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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