Vogt und Gericht zu Stuttgart beurkunden dem B. und Zinssammler Franz Gerber, der namens des Herzogs (Ulrich) handelt, die Übereignung des wegen Zinsschulden von 26 lb h verganteten oberen Bades von Dominikus Hafenz Hausfrau zu Stuttgart an den Herzog. Diese Übereignung wird von Obrigkeits wegen in das Stadtbuch eingetragen.