Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen dem Pastor zu Michelstadt und den Kaplanen zu Erbach Irrungen gehalten haben. Der Pastor vermeint, dass die Kaplane Beistand (bystants) und anderes leisten sollten und hat sie darum vor seinem Konservator beklagt. Kurfürst Philipps Räte haben beide Parteien zum heutigen Tag verhört. In der Verhörung haben Eberhard und Valentin Schenk von Erbach verlautet, dass sie solche Irrung nicht berühre und sie die Angelegenheit daher gütlich vertragen wollten. Wegen anderer Gebrechen, die sich seit langem zwischen den Schenken von Erbach halten (sich sonst etwo vil alter gebrech zwuschen den herren von Erpach halten der sie zü ußtrag veranlaßt sint), will der Pfalzgraf binnen acht Wochen einen anderen Tag bescheiden und seine Räte, insbesondere einen gelehrten Rat, dazu verordnen. Dabei soll auch ein gütlicher Austrag zwischen dem Pastor und den Kaplanen stattfinden. Der Pastor soll derweil sein anhängiges Rechtsverfahren vor dem Konservator nicht fortführen. Wird die Sache gütlich auf dem Tag geschlichtet, soll es dabei bleiben, ansonsten verbleiben die Parteien bei ihren Rechten. Die Ladung durch den Kommissar von Aschaffenburg soll der Pastor dieses Mal nicht befolgen; wenn der Kommissar darauf beharrt, mag der Pastor den schwebenden Rechtsstreit fortführen (mit seinem angefengten rechten auch volnfarn).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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