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Hans von Neuhausen, Edelknecht zu Hofen ("Hoefen"), verzichtet zugleich im Namen der Kinder seines verstorbenen Bruders Wernher auf die Rechte, die er bisher an den Gütern des Kl. Adelberg im Kirchspiel zu Tennhof ("Tuen") beanspruchte und freit die Weingärten des Kl. in der unteren Hardt daselbst, solange sie im Eigenbau des Kl. liegen von aller Steuer. Dagegen sollen die Weingärten des Kl. in der zum Kirchspiel Öffingen gehörigen obern Hardt ihm steuer- und dienstbar sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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