Papst Nikolaus [V.] gestattet dem Kloster Seeon auf dessen Anfrage hin und aufgrund des im Visitationsbericht enthaltenen Tadels, das Fastengebot zu brechen, angesichts der nördlich der Alpen herrschenden Kälte, in Abweichung von den Ordensregeln zwischen Ostern und adventum domini sowie zwischen Weihnachten und dem Sonntag septuagesima das Fastengebot aufzuheben und Fleisch zu essen. S: Papst Nikolaus V.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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