Hans Treutlin und Ochsenjörg, beide Weinzieher und B. zu Stuttgart, landflüchtig gewesen, sodann nach ihrer Rückkehr zu Stuttgart gef., weil sie den Befehl des Stuttgarter Vogts Johann Leininger, den Johann von Kulmbach, des Hauptmanns Schwiegersohn, in des Hauptmanns Haus streng zu bewachen, fahrlässig verletzt und denselben hatten fliehen lassen, jedoch in Anbetracht ihrer schweren Krankheit und auf Fürbitten ihrer Frauen und Freundschaft mit der Auflage freigel., ihre Atzung selbst zu bezahlen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis Leib und Gut nicht zu verändern, vielmehr jederzeit des Rechts gewärtig zu sein, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.