Graf Ulrich von Württemberg (Wirtemberg) freit seinem Schreiber Mangolt Widmann den von demselben erkauften - später sogenannten Stickelschen - Hof zu Westheim mit Rechten und Zugehörden von aller Steuer, Landschaden, Schatzung, Raisen, Dienst, Frohndienst und allen anderen Beschwerden.