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Graf Ulrich von Württemberg (Wirtemberg) freit seinem Schreiber Mangolt Widmann den von demselben erkauften - später sogenannten Stickelschen - Hof zu Westheim mit Rechten und Zugehörden von aller Steuer, Landschaden, Schatzung, Raisen, Dienst, Frohndienst und allen anderen Beschwerden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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