Nr. 1: Beitrittsvertrag vom 11.5.1839 (München) des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt für die fürstliche Oberherrschaft zu. a) der Münchener Münzkonvention des Süddeutschen Münzvereins vom 25.8.1837. b) der besonderen Übereinkunft vom 25.8.1837, die Scheidemünze betreffend. c) zum Beitrittsvertrag des Herzogtums Sachsen-Meiningen zum Süddeutschen Münzverein vom 8.6.1838. Mitglieder des Süddeutschen Münzvereins sind nun: Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Nassau, die Freie Stadt Frankfurt und das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Nr. 2: Separatartikel zum Beitrittsvertrag vom 11.5.1839. Nr. 3: Schlussprotokoll vom 11.5.1839. Nr. 4: Abschrift eines Schreibens von Witzlebens an den bayrischen Außenminister von Gise bezüglich der Voraussetzungen, unter denen Schwarzburg-Rudolstadt dem Münzverein beitreten wird.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main
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