Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet dass sich zwischen Agnes von Hirschberg, Hofmeisterin seiner Gemahlin [Margarethe], und Hans Ließ (Ließhansen) Irrungen über Schulden von einigen in Pacht vergebenen Höfen gehalten haben. Beide sind zum heutigen Tag vor drei pfalzgräflichen Räte, namentlich Doktor Bernhard Fröwis, Ludwig Scheuermann und Meister Hans Scheuermann, beide Lizenziaten, erschienen, nachdem das Hofgericht sie dazu geladen hatte. Die Räte entscheiden, nachdem die Parteien ihnen die Sache zum rechtlichen Entscheid anheimgestellt haben, dass Hans Ließ der Agnes bis zum Weißsonntag [06.04.] 150 Malter Korn an ihren Kasten nach Ladenburg (Laudemburg) und weiter bis Mariä Geburt [08.09.] 70 Malter Korn und 7 Pfund 16 Schilling Heller an eingenommenen Zinsen ausrichten soll. Zum Unterpfand hat Hans acht Ackerpferde, zehn Kühe, sowie das Übermaß des im Felde stehendes Saatguts gesetzt. Bei ausbleibender Zahlung mag Agnes die Unterpfande belangen und pfänden, bei weiterhin säumiger Zahlung darüber hinaus Hans' gesamtes Hab und Gut.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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