Traktat des Pflegers zu Mühldorf (Dr. Joh. Georg Baumgartner) über die Zuständigkeit für Pfändungen bei salzburg. altbefreiten Urbarsuntertanen in den Propsteien Wälder und Mittergars sowie salzburg. Vogtleuten, Inwärtseigen und Freisassen in- und außerhalb des Vogtgerichts Mühldorf.