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Erbschaftsstreit um das Testament der Sybilla von Calkum gen. Leuchtmar, Witwe von Gürtzgen, von 1653, das im Okt. 1660 eröffnet worden ist, zwischen ihrem Enkel Johann Werner von Gürtzgen, dem Sohn des Gottfried von Gürtzgen und der Agatha von der Luhe, und ihrem Sohn Henrich Wilhelm von Gürtzgen, der 1660 zusammen mit Dietherich von Gürtzgen als Vormund für Johann Werner von Gürtzgen handeln sollte. Streitig sind insbesondere 1000 Rtlr., welche die Erblasserin als Inhaberin des halben Hauses Leuchtenberg als Vorlegat ihrem unmündigen Enkel vermacht hat. Da das Haus Leuchtenberg inzwischen verkauft worden ist, fordert der so Begünstigte die Erstattung der 1000 Rtlr. samt Zinsen aus dem Verkaufserlös. Die 1. Instanz sprach den Obristen Henrich Wilhelm von Gürtzgen mit Urteil vom 24. Juni 1674 von dieser Forderung frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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