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Domdekan u. das ganze Domkapitel Frisingensis ((1)) verpflichten sich gegenüber Bischof Heinrich II. von Regensburg als Ausgleich für den Empfang einer [ungenannten] Summe Geldes für diesen einen ewigen Jahrtag im Dom von Freisiung abzuhalten. S: A 2. A: Freising (Lkr. Freising), Domkapitel: Domdekane. Freising (Lkr. Freising), Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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