Abt Johann von St. Georgen und Jakob von Freyburg einerseits sowie Vogt, Gericht und Gemeinde zu Kappel andererseits schließen einen Vertrag auf 10 Jahre über die Steuer und Frondienste zu Kappel. Am 09.01.1566 durch Wilhelm Freiherr zu Graffnegk, Statthalter des Hofrichteramts zu Rottweil vidimiert.