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Gau-Algesheim: Dietherich Wintzingk, Edelknecht, Schulheiß, Heinrich Wolff von Wallerheim, Edelknecht, Dietherich Lodwick, Peter Hoffmann, Peter K...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.2 Gau-Algesheim
1423 August 16
Mainz, St. Peter
Abschrift (?), Pergament, ohne erkennbare Besiegelung, Randbemerkung des 15. Jahrhunderts
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: gegeben dan man schreip von cristus gebort 1423 off den montag nach unser lieben frauwen tag wirtzwie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gau-Algesheim: Dietherich Wintzingk, Edelknecht, Schulheiß, Heinrich Wolff von Wallerheim, Edelknecht, Dietherich Lodwick, Peter Hoffmann, Peter Knauff, Peter Kercher, Clese Gauwelszheymer, Wirner Huoiffnail, Henne Swinde, alle Schöffen des Gerichts Gau-Algesheim, bekunden, dass vor ihrem Gericht Eberhart Scharffensteyn, Vikar der St. Laurentienkapelle bei St. Peter bei Mainz, für sich und seine Nachfolger mit Vollmacht von Dechant und Kapitel des Stifts Peter von Jugenheim und Alheyd, seiner Frau, und deren Erben etliche Güter der Vikarie in der Gemarkung Gau-Algesheim für acht Pfund Heller ewiger Gülte, Mainzer Währung, fällig an Martini nach Mainz ohne Nachlass, verliehen hat. Die Güter dürfen bei versäumter Zahlung nach des Gerichts Recht und Gewohnheit aufgeholt werden. Die Güter und die Unterpfänder, die Peter und Alheyt gesetzt haben, werden aufgezählt. Die Beständer sollen die Güter in gutem Zustand halten, alle Lasten tragen, Rechte, Schatzung, Atzung, Bede und Steuer, von der Kirche, den Herren oder des Dorfs wegen ausrichten. Der jeweilige Vikar soll jedoch den Hubenzins zahlen. Die Beständer sollen dem Vikar im Herbst Hof und Kelter leihen, Holz und Feuer geben, um die Fässer zu brühen von den drei Morgen Wald.
Vermerke (Urkunde): Siegler: auf Bitten des Peter Becker von Jugenheim (Jugenheym) und seiner Frau Alheyt Junker Henrich Wolff von Wallertheim (Waldertheym), Edelknecht, Schöffe in Gau-Algesheim
maschinenschriftliches Vollregest liegt bei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.