Erbliche Mitglieder des Herrenhauses nach § 2 der Verordnung 12. Oktober 1854, Beiheft: Verleihung des erblichen Rechtes an den Besitzer: Fürstentum Trachenberg, Fürst von Hatzfeldt-Trachenberg

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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