Bischof Matthias zu Speyer (Spier) bekundet, dass er zwischen dem Ritter Lutz Schott, Amtmann zu Weinsberg (Winsperg), einerseits und Eberhard von Venningen (Veningen) andererseits in deren Streit über die Gemeinschaft des Schlosses Hornberg und "ettlich buwe daselbst" wie folgt vermittelt hat: Lutz Schott wird seinem Kontrahenten binnen Monatsfrist auf einem acht Tage davor zu verkündenden Termin in der Stadt Wimpfen (Wimpffen) 750 rheinische Gulden übergeben. Eberhard von Venningen wird über den Empfang dieser Summe mit besiegelter Urkunde quittieren und dabei gegenüber Lutz Schott auf den vierten Teil an Hornberg samt Zugehörungen, der ihm vom Stift Speyer verpfändet war, Verzicht leisten. Schott wird in die Verpflichtungen Venningens gegenüber dem Stift eintreten und Eberhard dessen auf Hornberg befindliche Fahrhabe "on intrag" ausfolgen. Diese Entscheidung wird doppelt ausgefertigt und jeder Partei in einem Exemplar übergeben.