Vogt und Gericht zu Cannstatt entscheiden einen Streit zwischen Hans Müller, Kläger, und etlichen gesonderten Personen, Beklagte, sämtlich zu Zuffenhausen (Zuffenhusen), wegen der von den Letzteren gemachten Verzäunung ihrer Wiesen am Bach hinter dem genannten Dorf durch genaue Festsetzung der Art und Weise, wie dieselben den Bach vermachen dürfen.