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Zwischen Abt Hermann und dem Kapitel von Werden einerseits und Wilhelm von Eyll in der Baldeney, Erbmarschall, andererseits hat es Streitigkeiten wegen des Scharpenbergs und des Rodelands gegeben, die am heutigen Tag durch gute Freunde beigelegt worden sind. Das Rodeland und der Wald auf beiden Seiten gen. Scharpenberg sollen so abgegrenzt werden, daß an der Baldeneyer Oye durch die Duvendelle bis an die große Eiche an der anderen Seite des Felds und wieder ab bis zur Kluisenbecke eine Grenze gezogen wird. Der obere Teil des Landes soll dem von Eyll und seinen Erben gehören, während Abt und Konvent den unteren Teil für sich nehmen können. Abt und Konvent haben dem von Eyll von ihrem Stück einen Teil überlassen, wofür sie einen Kamp bei der Monßmühle von dem von Eyll erhalten haben. Mit dem restlichen Anteil des Klosters sind Wilhelm und seine Frau behandigt worden, die deswegen jährlich am 11. November 3 1/2 Malter Hafer bezahlen sollen. Wenn eine Hand stirbt, ist eine neue mit sieben Maltern Hafer zu gewinnen. Der Teil des Waldes von der Biecke bis zum Scharpenberg samt der Wiese bis zur großen Eiche soll dem Kloster als freies Eigen gehören. Anwesend waren der Rentmeister Johann Ketteler, Johann to Boircken gen. Vuilhaver und der Bürgermeister von Werden Johann them Putte seitens des Abts, auf Seiten von Eylls Heinrich Stael (Stail) von Holstein zu Heisingen und Alexander Kuchenbecker (Koicken-), Richter in Werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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