Bischof Philipp von Tournay macht bekannt, daß Johann gen. Coene und dessen Frau aus der Pfarrei Zele eingedenk der menschlichen Vergänglichkeit beschlossen haben, zum Lobe Gottes in der Pfarrkirche zu Zele [in Belgien] eine Kaplanei (capellaniam) zu Ehren des heiligen Geistes zu errichten. Die Eheleute haben zu diesem Zweck genannte Einkünfte und Besitzungen geschenkt, die die Kapläne friedlich besitzen sollen und die insgesamt 16 Pfund elf Schilling flandrischen Gelds einbringen. Auf Bitten der Stifter bestätigt der Bischof kraft seiner Autorität als Ordinarius das Geschehene. Wer die Stelle erhält, soll sich innerhalb eines Jahres zum Priester weihen lassen. - Es siegelt der Aussteller. - Datum et actum Tornaci die XXIIII mensis decembris ...