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Veit Kemlin zu Derdingen, daselbst gef., weil er fremde Kriegsdienste angenommen und Frau und Kinder ohne Unterhalt hatte sitzen lassen, jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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