Kurfürst Philipp von der Pfalz verzichtet auf seine Forderung, die er an den Abt von Weißenburg gehabt hat, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Güter zu Hagenbach, Forlach und Umgebung, die Philipp von dem Abt und Konvent gekauft hatte, mehr Beschwerungen aufwiesen als im Kaufbrief angegeben war. Der Kauf und die Verschreibung sollen gelten; wer in den Gütern Lehenschaft hat, mag sie nach Gebühr und altem Herkommen genießen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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