Search results
  • -3 of 332

Hans Ehinger, B. zu Stuttgart, wegen drei, unten näher beschriebener Vergehen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung, sich weiterer Strafverfolgung nicht zu entziehen, wieder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sich auf Anforderung jederzeit wieder im Gefängnis zu stellen sowie nachts nicht mehr auf die Straße zu gehen, und setzt nachfolgende Güter in Höhe von 100 fl zur Sicherheit dafür ein: 1/2 Morgen Weinberg auf dem Hasenberg zwischen Hans Hetzel und dem Weg, belastet mit 1/2 fl; 1 Weinberg mitsamt Egart ungefähr 1 M. groß, auf dem Schyhelberg zwischen dem Richter Hans von Tengen und dem Egart; Haus und Garten seines "Schwähers" Paulin Hafer in der St. LeonhardsVorstadt zwischen Klaus Sporer und dem jungen Nadler, zusammen mit des Nadlers Haus mit 4 lb 4 ß h Zinsen belastet, wovon auf seinen "Schwäher" jährlich 1 lb 4 ß h entfallen. Paulin Hafer erklärt sich mit der Verpfändung seines Hauses einverstanden, und die fünf geschworenen Baubeschauer der Stadt Stuttgart, nämlich Peter Ehinger, Jörg Harigel, Hans Lindlin, Hans Märtelin und Hans Ampstetter erklären, daß die Burgschaft von 100 fl mit den obengen. Gütern ausreichend gedeckt sei. Die drei Vergehen des Hans Ehinger: 1. Er hatte nachts auf dem Kirchhof von St. Leonhard den Jungen Pflom "ab der bainbrechen" auf die Gasse geworfen und denen ausgeliefert, mit denen derselbe im Streit lag; 2. er hatte beim Hirschbad ein Fräulein geschlagen; 3. er hatte den Michel Surwin von Stuttgart verleitet, einen Krämer zu erschrecken, wobei dieser schwer verletzt worden war.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...