In den Streitigkeiten zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Domstifts Mainz einerseits und den Vormunden des Grafen Michael von Wertheim andererseits um die Besetzung der Pfarrei zu Freudenberg und die Neugereutzehnten gebietet Kaiser Karl V. den Vormunden bei Strafe von 20 Mark lötigem Gold, das von ihm auf dem letzten Reichstag gefällte Urteil, insbesondere die Übergabe der Pfarrgüter an den katholischen Pfarrer und die Auslieferung der Zehnten an das Domkapitel, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung umzusetzen.