Peter Pfortzer, B. zu Neuffen, wegen verbotenen Waidwerks gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht eidlich, sich auf Mahnung des Forstmeisters unverzüglich in Urach zu stellen und nicht von dort fortzugehen, ehe er sich von Obrigkeits wegen mit ihm vertragen hätte, ferner über alle Befragungen und Aussagen im Gefängnis zu schweigen, und schwört U.