Hz. Ludwig belehnt Michael Schwab, B. und Müller zu Stuttgart, auf Wiederabkünden mit der sechsrädrigen herrschaftlichen Mühle zu Berg, die Scheffelmühle genannt. Vorbesitzer war Peter Herman aus Scharnhausen. Der Belehnte hat den wöchentl. Mühlenzins von 12 Simri glatter Frucht, halb Kernen, halb Roggen, nach Stuttgart in den Kellereikasten zu reichen, die Mühle mit Einrichtung und Wasserstube in beschriebenen Zustand und andere Pflichten zu übernehmen, wogegen ihm bestimmte Vergünstigungen zustehen.