Michel Ellwein aus Großglattbach gelobt, seiner früheren Verschreibung nachzuleben, deren beschworene Artikel auch nach seiner Begnadigung Gültigkeit behalten sollen. M. Ellwein war vor Jahren wegen Friedensbruchs zu Vaihingen gef., daselbst rechtlich angeklagt und zum Verlust der Schwurfinger sowie zum Verbot des Waffentragens und Wirtshausbesuchs verurteilt worden. Auf seine Bitte war ihm jedoch gestattet worden, mit ehrbaren Leuten zu verkehren und in Gesellschaft der Ehrbarkeit zu zechen, auch wiederum eine Wehr zu tragen.