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Philipp I., Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst, gestattet den Augustinerinnen in der Klause zu Kreuznach, "by Buben Kapelle" genannt., zwei Woll- und vier Leinenwebstühle zu betreiben und deren Erzeugnisse ohne Beeinträchtigung durch die Zünfte zu verkaufen. Außerdem dürfen die Augustinerinnen Rinder und Schweine halten, die vom Gemeindehüter gegen den üblichen Lohn gehütet werden sollen. "Mentag nach Sant Mauricie dag"

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Landeshauptarchiv Koblenz
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