Hans Georg von Lichtenstein zum Geiersberg bekennt, dass nach dem Tod seines Vettern Ernst Wilhelm von Lichtenstein zum Stein die adeligen Ritterstammlehen zu Muggenbach samt dazu gehörenden Rechten, alles Lehen des Klosters Langheim, an ihn gefallen sind. Da diese Güter jedoch aufgrund des vorangegangenen Kriegs "uf den eußersten gradum runiniert und verdorben", sondern auch mit schwerer Schuldenlast versehen sind, verzichtet er auf diesen Lehensbesitz und gibt diese an Abt Mauritius des Klosters Langheim zurück; festgehalten ist auch die Übergabe von Lehenbriefen und Urbaren. - Siegler: Lichtenstein, Hans Georg von